Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Implikationen bei atypisch stiller Beteiligung an einer Personengesellschaft
Rechtsfolgen bei Gründung, Besteuerung & Beendigung
Gerade der mittelständische Beratungsmarkt bedient sich mit seinen zahlreichen inhabergeführten Familienunternehmen als „hidden champion“ der inländischen Marktwirtschaft und wirtschaftlicher Wachstumsmotor beratender Dienstleistungszweige zunehmend alternativer Investitionsmethoden. Durch eine investitionsstärkende Geldmarktpolitik und eine langanhaltende Niedrigzinsphase erfreuen sich insbesondere Finanzinvestoren sowie vermögende Privatpersonen anhand (atypisch) stiller Beteiligung an Personengesellschaftsstrukturen. Diesbezüglich sollte im Fall von Finanzinvestoren frühzeitig auf die kapitalistisch orientierten Beteiligungsansätze eines klassischen Private-Equity-Investoren geachtet werden, um einen leveraged buy-out (fremdfinanzierte Übernahme – worst case scenario) durch ein Investitionsvehikel zu verhindern. [i]Gehrmann, Stille Gesellschaft, infoCenter NWB NAAAB-13233 Die gängigen Besteuerungsfolgen im Zusammenhang mit (atypisch) stillen Beteiligungsverhältnissen sind marktübergreifend bekannt und durch die Jurisdiktion des BFH zwar wegweisend gekennzeichnet, jedoch nach wie vor stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig. In der konkreten Besteuerungspraxis scheinen insbesondere die Rechtsfolgen bei Beendigung einer (atypisch) s...