Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 27 Amtshilfe bei der Steuererhebung

Thorsten Wagemann (September 2024)

Erläuterungen

Wagemann
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 27 Abs. 1 DBA Belgien legt die grundsätzliche Verpflichtung fest, sich gegenseitig Amtshilfe bei der Durchsetzung von Besteuerungsansprüchen zu leisten.

2Art. 27 Abs. 2 und 3 DBA Belgien legen die Grundzüge der Durchführung des Verfahrens und der formalen Anforderungen fest.

3Art. 27 Abs. 4 DBA Belgien betrifft Sicherungsmaßnahmen in noch offenen Fällen.

4Art. 27 Abs. 5 DBA Belgien erstreckt die Geheimhaltungsverpflichtung nach Art. 26 Abs. 1 Unterabs. 2 DBA Belgien auch auf Auskünfte nach Art. 27 DBA Belgien.

5–6Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

10Die Vorschrift weicht stark von der grundlegenden Struktur des Art. 27 OECD-MA ab. Entsprechendes gilt für die VHG-DBA.

11–15Einstweilen frei

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

16Es liegen keine Abweichungen vor.

17–21Einstweilen frei

IV. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

22Deutschland hat das DBA Belgien nicht als Covered Tax Agreement (CTA) ausgewählt, damit findet das MLI auf das Abkommen keine Anwendung.

23–27Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Amtshilfe bei Bekanntgabe und Beitreibung (Art. 27 Abs. 1–3 DBA Belgien)

28Art. 27 Abs. 1 DBA Belgien verpflichtet beide Vertragsstaaten sowohl zur gegenseitigen Hilfe bei der Bekanntgabe als auch bei...