Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 5 Unbewegliches Vermögen

Andrea Opel, Stefan Oesterhelt (Oktober 2022)

Erläuterungen

I. Inhalt der Vorschrift

1Abs. 1 statuiert das Belegenheitsprinzip für die Besteuerung des unbeweglichen Vermögens, wozu nach Abs. 3 auch das unbewegliche Betriebsvermögen und das der Ausübung eines freien Berufs dienende unbewegliche Vermögen gehört. Abs. 2 definiert den Ausdruck „unbewegliches Vermögen“. Die Vorschrift entspricht Art. 5 OECD-MA/ErbSt 1966 und 1982.

2Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz in einem der beiden Staaten und „besaß“ er – d. h. ist Teil seines Nachlasses (vgl. Art. 5 Abs. 1 OECD-MA/ErbSt 1982) – ein Grundstück im anderen Vertragsstaat, kann der Belegenheitsstaat dieses Grundvermögen der Erbschaftsteuer unterwerfen, unabhängig davon wo der Erbe (oder der Erwerber) ansässig ist. Die Kann-Formulierung ist so zu verstehen, dass dem Belegenheitsstaat das primäre Besteue­rungsrecht hinsichtlich des dort gelegenen Vermögens zukommt, ohne dass ein gleichzeitiges (subsidiäres) Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates ausgeschlossen wäre. Die ein­tretende Doppelbesteuerung wird nach den Regeln des Art. 10 DBA Schweiz/ErbSt vermieden.

3War die Schweiz der Wohnsitz- und Deutschland der Belegenheitsstaat, ist eine Doppelbesteuerung grundsätzlich ausgeschlossen: Schon nach der Rechtsprechung des schw...