Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 24 Verständigungsverfahren

Claudia Rademacher-Gottwald, Lüthi (März 2009)

Erläuterungen

Lüthi

1Art. 24 Abs. 1 entspricht grundsätzlich der Fassung des Art. 25 Abs. 1 OECD-MA. Indessen ist die Frist zur Unterbreitung des Begehrens auf zwei Jahre begrenzt.

2Art. 24 Abs. 2–3 entsprechen der Fassung des Art. 25 Abs. 2–3 OECD-MA.

3Nach Abs. 4 regeln die zuständigen Behörden in gegenseitigem Einvernehmen das bei Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen anwendbare Verfahren.

4Nach Abs. 5 können die zuständigen Behörden zur Herbeiführung einer Einigung wie auch für die Zwecke der Anwendung dieses Abkommens unmittelbar miteinander verkehren; indessen fehlt der Hinweis auf eine gemischte Kommission.