Folgebewertung von Immobilien im Anlagevermögen in Handels- und Steuerbilanz
Die [i]Ermessensspielräume und das rechte MaßBilanzierung von Grundstücken und Gebäuden im Rahmen der Abschluss-Erstellung gestaltet sich im Regelfall eher unaufregend, jedenfalls dann, wenn es sich nicht um ein Unternehmen der Immobilienwirtschaft handelt und die Immobilien den wesentlichen Teil der Bilanzsumme umfassen. Die Berechnung der üblichen Abschreibungen dürfte in diesen Fällen ausreichen und keine besonderen Schwierigkeiten verursachen. Ausgangspunkt des Beitrags von und ab der in dieser Ausgabe zur Folgebewertung von Immobilien war aber eine Diskussion am Rande einer Veranstaltung: Der Leiter des Rechnungswesens eines mittelständischen Unternehmens stellte sich die Frage, wie die Immobilien im Anlagevermögen seines Unternehmens zu bewerten sind; das Unternehmen betreibt mehrere Alten- und Pflegeheime und die Bewohner können nicht mehr wie bisher auch in Mehrbettzimmern untergebracht werden, sondern nur noch in Einzelzimmern. Der Wertminderungsbedarf hätte im schlechtesten Szenario das Eigenkapital der Handelsbilanz weitgehend aufgezehrt. Bastian Franke und David Wächtershäuser zeigen in ihrem Beitrag sehr schön auf, welche Ermessensspielräume bei der Bewertung bestehen und wie diese nutzbar gemacht werden können. Sie schließen ihren Beitrag mit einem Zitat des Philosophen Michel de Montaigne, das mir sehr gefallen hat und deutlich macht, worin nicht nur, aber doch auch die Aufgabe des Rechnungswesens besteht, nämlich aktiv zu gestalten und ein Ziel dabei vor Augen zu haben: „Kein Wind ist demjenigen günstig, der nicht weiß, wohin er segeln will!“. Bei der Zielauswahl dann das rechte Maß zu behalten, dürfte Anliegen des Beraters sein.
Fragen [i]Zwangsweiser Wechsel der Gewinnermittlungsartzum Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung oder umgekehrt hat schon häufiger in der BBK anschaulich dargestellt. Seinen Grundlagenbeitrag dazu finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB PAAAE-23850. Im Rahmen von Umstrukturierungen wie Betriebsaufgaben, Verschmelzungs- oder Einbringungsvorgängen kann es vorkommen, dass es unumgänglich wird, den Wechsel der Gewinnermittlungsart vorzunehmen. In seinem Beitrag ab zeigt er auf, woran zu denken ist.
und befassen [i]Eckert, Differenzbesteuerung, Lexikon NWB YAAAG-36192 sich in dieser Ausgabe mit der Differenzbesteuerung beim Verkauf von alten Fahrzeugteilen; der BFH hatte hierzu jüngst eine Entscheidung veröffentlicht. Die Grundlagen zur Differenzbesteuerung nebst vielen Buchungsbeispielen finden Sie in der NWB Datenbank außerdem im Lexikon-Stichwort von Karl-Hermann Eckert unter NWB YAAAG-36192. Und schlussendlich verdeutlicht in der Leserfrage, dass das Steuerrecht auch bei sportlicher Betätigung von Arbeitnehmern nach Aufmerksamkeit verlangt.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2017 Seite 937
IAAAG-59703