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BBK Nr. 20 vom Seite 962

Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Betriebsveräußerung, Verschmelzung und Einbringung

Übergangspflichten und Ausnahmefälle

Rüdiger Happe

[i]Happe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Grundlagen NWB PAAAE-23850 Auch wenn ein Unternehmen die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart gewählt hat, kann es Situationen geben, in denen ein Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und die Aufstellung einer Bilanz nicht vermeidbar sind. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen der Wechsel der Gewinnermittlungsart insbesondere bei Betriebsaufgabe, Verschmelzungs- und Einbringungsvorgängen zwangsweise vorzunehmen ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anlässe für einen Wechsel zur Bilanzierung

[i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Grundlagen NWB KAAAE-23480 Die Wahl der Gewinnermittlungsart Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist keine endgültige Entscheidung. Spätestens bei der Betriebsaufgabe ist ein Wechsel zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zwingend vorgeschrieben. Aber auch schon während des laufenden Geschäftsbetriebs kommt ein Wechsel in Betracht.

1. Freiwilliger Wechsel

[i]Happe, Ausübung des Wahlrechts zum Wechsel der Gewinnermittlungsart, BBK 7/2017 S. 333 NWB KAAAG-41683 Möchte der Unternehmer freiwillig zum Bestandsvergleich übergehen, braucht er hierzu keine Zustimmung des Finanzamts. Allerdings muss er dem Finanzamt gegenüber deutlich machen, dass er zur Buchführung wechseln will. Hierzu muss er zeitnah eine Eröffnungsbilanz aufstellen.

Nach einem freiwillig...