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BBK Nr. 20 vom Seite 947

Differenzbesteuerung beim Verkauf von Alt-Fahrzeugteilen

Julia Breer und Karin Goy

[i]Vanheiden, Differenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Gebrauchtfahrzeugen, USt direkt digital 14/2017 S. 4 NWB JAAAG-49274 In diesem Jahr haben sowohl der als auch der der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zur Differenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Pkw widersprochen. Bisher ist im Umsatzsteuer-Anwendungserlass geregelt, dass die Differenzbesteuerung in diesen Fällen nicht greift. Die aktuelle Rechtsprechung ist zwar noch nicht spruchreif, positioniert sich jedoch deutlich für eine Differenzbesteuerung beim Weiterverkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen. Der Beitrag zeigt die sich in der Praxis durch die Rechtsprechung ergebenden Änderungen sowie die mögliche Erfassung in der Buchführung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundlagen der Differenzbesteuerung

1. Voraussetzungen

[i]Trinks/Trinks, Wann kann die Differenzbesteuerung angewendet werden?, Steuerfach-Scout NWB CAAAE-61447 Die Differenzbesteuerung ist in § 25a UStG geregelt und gilt für Lieferungen von beweglichen körperlichen Gegenständen, sofern für diese Gegenstände kein Recht zum Vorsteuerabzug bestand. Folgende Voraussetzungen gemäß § 25a Abs. 1 UStG sind dabei zu erfüllen:

  • Der Unternehmer ist Wiederverkäufer.

  • Für die im Gemeinschaftsgebiet gelieferten Gegenstände wurde keine Umsatzsteuer geschuldet, keine Umsatzsteuer aufgrund der Klei...