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Verzugszinsen gegenüber säumigen Schuldnern richtig berechnen und ansetzen
Unveränderter Basiszins zum 1.1.2017
Die Deutsche Bundesbank hat zum den Basiszinssatz unverändert bei -0,88 % gelassen. Der Basiszinssatz hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können.
I. Voraussetzungen für Verzug
Grundsätzlich gilt: Kunden, die nicht pünktlich zahlen, können im Extremfall sogar die Existenz gefährden. Daher sollten Unternehmer Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen möglichst vorbeugen, indem sie Kunden vor Abschluss eines Geschäfts auf ihre Bonität überprüfen.
Kommt es dennoch zum Zahlungsverzug, sollte – mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl – gemahnt und den Kunden hierfür Zinsen und Kosten berechnet werden. Ohne anders lautende Vereinbarungen gilt grundsätzlich, dass ein Kunde eine Rechnung spätestens 30 Tage nach Zugang bezahlen muss. Ansonsten gerät er automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Es ist auch möglich, einem Kunden einen konkreten Zahlungstermin zu nennen (Rechnung zahlbar bis 20.2.20xx oder Rechnung spätestens zahlbar 10 Tage nach Zugang). Abgewichen kann von der gesetzlichen Regelung nur dann, wenn der Käufer auf die Vorgehensweise vorab per Vertrag oder AGB aufmerksam gemacht worden ist. Bei Privatkunden (Verbrauchern...