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NWB Nr. 1 vom Seite 49

Begrenzung von vertraglichen Höchstfristen für Zahlungen und Abnahmen

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Professor Dr. Michael Frings

Der deutsche Gesetzgeber muss spätestens bis zum die geänderte EU-Richtlinie 2011/7/EU (ABl 2011 L Nr. 48 S. 1) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in deutsches Recht umsetzen. Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/10491) vorgelegt, der zurzeit in den parlamentarischen Gremien beraten wird. Mit dieser Richtlinie und dem geplanten Umsetzungsgesetz soll dem ständig zunehmenden Trend bei Schuldnern zur verspäteten Zahlung begegnet werden. Aufgrund der schlechten Zahlungsmoral geraten immer mehr Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Liquiditätsprobleme und Insolvenzgefahr. Der Gesetzentwurf schreibt zur Verbesserung des Zahlungsverhaltens sowohl von öffentlichen als auch von privaten Auftraggebern vor, dass die neuen gesetzlichen Höchstfristen für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen grds. nicht ausgedehnt werden dürfen. Weiterhin sind Höchstgrenzen für die Dauer von Überprüfungs- und Abnahmeverfahren vorgesehen, die ebenfalls nicht zum Nachteil des Zahlungsgläubigers erweitert werden können.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Verschlechterte Zahlungsm...