Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privatkliniken: Das BMF greift auf das Umsatzsteuerrecht aus 2008 zurück!
Nach der Neufassung des deutschen Umsatzsteuerrechts hinsichtlich der für Krankenhäuser ab 2009 anwendbaren Befreiungsnormen bestanden Unsicherheiten insbesondere für die Krankenhäuser, die nicht in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft oder die nicht nach § 108 SGB V zugelassen sind.
Eine Vielzahl von durch den BFH abgeschlossener Verfahren (z. B. , ) aber auch bereits unterinstanzlich entschiedener bzw. noch anhängiger Verfahren (z. B. , rkr., ) zeugen von der Unsicherheit in der Rechtsanwendung.
Das BMF hat mit Datum vom einen koordinierten Ländererlass veröffentlicht und sich darin zu Anwendungsfragen hinsichtlich der sog. Privatkliniken positioniert.
I. Das im Einzelnen
Zunächst gibt das BMF-Schreiben den Grundtenor der beiden o. g. BFH-Urteile wieder, wonach der BFH entscheiden hat, „… dass die ab dem Jahr 2009 geltende nationale Regelung in § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe aa UStG nicht den unionsrechtlichen Vorgaben in Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe b MwStSystRL entspricht. Der nationale Gesetzgeber habe den ihm nach Unionsrecht eing...