Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Behandlung psychotherapeutischer Leistungen innerhalb von Privatkliniken und deren Vereinbarkeit mit Europäischem Gemeinschaftsrecht
15 K 4236 11 U – NWB Dok ID: NWB UAAAE-63664 – anhängig beim BFH seit dem 20. 6. 2014 unter dem Az.: BFH – V R 20/14 NWB Dok ID: NWB RAAAE-67618
Erbringt eine Privatklinik, die mangels Zulassung nach § 108 SGB V die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 UStG i.d.F. des JStG 2009 nicht erfüllt, psychotherapeutische Leistungen, können diese ärztlichen Heilbehandlungsleistungen bzw. damit eng verbundene Leistungen gleichwohl aufgrund geltendem europäischem Recht gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. b Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) umsatzsteuerfrei sein. Nach Auffassung des FG Münster und in Anlehnung an die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung ist die nationale Regelung des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht mit der europäischen Regelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vereinbar.
Sachverhalt
Die zu klärende Rechtsfrage besteht darin, ob die im Streitjahr 2009 von der Klägerin im Rahmen von Krankenhausbehandlungen erbrachten psychotherapeutischen Leistungen umsatzsteuerfrei sind.
Die Klägerin, eine GmbH – vertreten durch die Geschäftsführung – betreibt eine Privatklinik für Psychotherapie und erbringt Heilbehandlungsleistungen in vollstationärer Form im Bereich psychischer Krankheitserscheinungen. Patienten erhalten neben den originären medizinischen Leistungen, Krankenpflege und spezifische Arzneimittel, sowie Unterkunft und Verpflegung.
Die Klägerin strebt zusätzlich einen wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch und eine Kooper...