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KSR Nr. 7 vom Seite 6

Steuerfreiheit bei Privatkliniken

BFH entscheidet zur Rechtslage bis 2008 und ab 2009

Peter Mann

Der XI. Senat des BFH hat in zwei unterschiedlichen Sachverhalten über die Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber entschieden. Betroffen ist einmal die Rechtslage bis 2008 einschließlich und die Rechtslage ab 2009. Der Gesetzgeber hatte 2009 u. a. die Steuerbefreiungen für Heilberufe vollständig reformiert. Seitdem knüpft die Steuerbefreiung grundsätzlich an die sozialrechtliche Einstufung an.

Die beiden Sachverhalte

In dem Verfahren XI R 8/13 betrieb die Klägerin in den Streitjahren 2003 bis 2006 ein privates Krankenhaus für Psychosomatik, Psychotherapie und Krisenintervention. Die Klägerin ist eine GmbH mit zwei Gesellschaftern, einem Arzt und einem Rechtsanwalt.

In dem zweiten Verfahren XI R 38/13 ist die Klägerin eine GmbH & Co. KG, die im Streitjahr 2009 eine Privatklinik betrieb. In der Klinik konnten niedergelassene Ärzte ambulant und stationär operative Eingriffe an gesetzlich und privat versicherten Patienten durchführen. Für die operierten Patienten hielt die Klägerin eine Abteilung mit 18 Betten vor, in der die Patienten von Pflegepersonal betreut und beköstigt wurden. Die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten erfolgte auf der Grundlage eines zwischen der...