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Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber ab 2009
Der BFH hat zur Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber bis 2008 einerseits und ab 2009 andererseits entschieden ( sowie , veröffentlicht am ). Letzteres ist Grundlage dieses Beitrags.
A. Leitsatz
Der Betreiber einer Privatklinik kann sich gegenüber der ab dem Jahr 2009 geltenden – unionsrechtswidrigen – Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa UStG i. V. mit §§ 108, 109 SGB V für die Steuerfreiheit seiner Leistungen auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen (Anschluss an , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2015 S. 631).
B. Sachverhalt
Eine GmbH & Co. KG betrieb im Streitjahr 2009 eine Privatklinik, in der niedergelassene Ärzte operative Eingriffe an gesetzlich und privat versicherten Patienten durchführten. In der Klinik wurden sowohl ambulante als auch stationäre Eingriffe vorgenommen. Die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten erfolgte auf der Grundlage eines zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossenen Vertrags zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Berei...