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NWB Nr. 41 vom Seite 3093

Kündigung eines Bausparvertrags

Umstrittene – aber rechtmäßige – Kündigungen durch die Bausparkasse?

Dr. Daniel Welker

[i]Welker, NWB 11/2015 S. 765 Gerade Altverträge mit hohen Guthabenzinsen sind den Bausparkassen seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Einerseits drückt die anhaltende Niedrigzinsphase auf die Ertragssituation der Bausparkassen, da kaum ein Bausparer ein Bauspardarlehen zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten hohen Zinsen in Anspruch nehmen möchte. Zugleich aber erscheint der Darlehensverzicht für den Bausparer aufgrund der vertraglich festgeschriebenen und im aktuellen Marktvergleich ebenfalls hohen bis sehr hohen Verzinsung ohne Alternative. Zusehends werden Kunden aus guten Verträgen versucht herauszudrängen. So ist es mittlerweile gelebte Praxis, dass die Bausparkassen unter Verweis auf § 489 BGB einen Bausparvertrag zehn Jahre, nachdem er für ein Darlehen zuteilungsreif geworden ist, kündigen. Diese Praxis ist jedoch rechtlich zumindest zweifelhaft und beschäftigt in zahlreichen Verfahren die Rechtsprechung und nun sogar auch die Politik.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Bausparverträge im Fokus

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