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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1126

Kündigung eines Bausparvertrags

Dr. Daniel Welker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-82932 Die Kündigungswelle der Bausparkassen hält an. Weiter werden einerseits voll besparte sowie aber insbesondere auch zwar zuteilungsreife, aber noch nicht voll besparte Bausparverträge durch die Bausparkassen gekündigt. Hier zeigt das weiterhin anhaltende Niedrigzinsumfeld Wirkung und erhöht den Druck auf die Bausparkassen, die in der Vergangenheit Bausparverträge in Zeiten höherer Zinsen auch unter Renditegesichtspunkten verkauft haben. So ist es nicht [i]Welker, NWB 11/2015 S. 765überraschend, dass Bausparkunden – auch wenn sie das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen wollen – in den alten Verträgen verbleiben möchten, um von der vertraglich zugesicherten hohen Verzinsung zu profitieren. Daher waren bereits zahlreiche von den Bausparkassen ausgesprochene Kündigungen Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das sich daraus ergebende Bild der Rechtsprechung ist jedoch bis dahin kein einheitliches, allerdings liegen mehrere Verfahren zur Entscheidung beim BGH.

Ausführlicher Beitrag s. .

Unterscheidung zwischen voll besparten und nicht voll besparten, aber zuteilungsreifen Bausparverträgen

[i]Bei Erreichen der Bausparsumme entfällt der Zweck des BausparvertragsBei bereits voll besparten Verträgen ...