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NWB Nr. 4 vom Seite 273

BGH kippt „Darlehensgebühr“ der Bausparkassen

Unwirksame Formularklauseln in Bausparverträgen

Dr. Daniel Welker

Erneut hatte der BGH sich mit der Wirksamkeit von Klauseln in Darlehensverträgen zu befassen. Genauer gesagt, ging es um die nunmehr höchstrichterlich bestätigte Unwirksamkeit von Darlehensgebühren im Zusammenhang mit der Auszahlung von Bausparverträgen. Vertragsbedingungen, die ein solches Entgelt vorsehen, hat der BGH mit seiner aktuellen Rechtsprechung (Urteil vom - XI ZR 552/15 NWB BAAAF-89736) für unwirksam erklärt. Hier werden Erinnerungen an die Urteile des BGH zu [i]Welker/Manhart, NWB 32/2014 S. 2416vorformulierten Klauseln über Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen wach ( und XI ZR 170/13 NWB XAAAE-69236). Wieder ist eine Vielzahl von Darlehensverträgen betroffen und wieder droht eine Rückforderungswelle von zu Unrecht vereinbarten Gebühren.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Der zugrunde liegende Sachverhalt

[i]Verbraucherzentrale NRW klagte gegen eine Klausel in ABB für BausparverträgeDie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als qualifizierte Einrichtung (§ 4 UKlaG) wandte sich mit einer Unterlassungsklage (§ 1 UKlaG) gegen eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Danach sollte mit Beginn der Aus...