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Unzulässige Kontogebühren für Bausparverträge
BGH entscheidet erneut zugunsten der Verbraucher
Die Liste der verbraucherfreundlichen Entscheidungen des BGH zu unwirksamen Klauseln in Verbraucherdarlehensverträgen wird immer länger. Nach der jüngsten Entscheidung des Gerichts () ist eine vorformulierte Bestimmung zu einer Kontogebühr, die bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlen ist, unwirksam. Damit steht fest, dass Bausparkassen für Darlehen ebenso wenig eine Kontogebühr berechnen dürfen wie die Banken. Anderslautende Klauseln in den Bedingungen der Bausparverträge sind folglich unwirksam.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der zugrunde liegende Sachverhalt
[i]Unterlassungsklage gegen Klausel zur Erhebung einer KontogebührDer aktuellen Entscheidung des BGH lag eine Unterlassungsklage (§ 2 UKlaG) eines Verbraucherschutzverbands gegen eine von der beklagten Bausparkasse verwendete Klausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) für Darlehensverträge zugrunde. Danach war in der Darlehensphase die Zahlung einer jährlichen Kontogebühr von 9,48 € vorgesehen.
Wörtlich enthalten die ABB der vorformulierten Darlehensverträge folgende Klauseln:
„I.1. Bauspardarlehen
...
b) Kosten des Bauspardarlehens
Über die...