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Privatklinik und Umsatzsteuer ab VZ 2009
Die Neufassung der für Krankenhäuser einschlägigen Befreiungsnorm in § 4 UStG mit Wirkung ab dem führt immer wieder zu Interpretationsfragen. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG n. F. die Befreiung an die Trägerschaft bzw. sozialrechtliche Normen knüpft und keinen Verweis mehr auf § 67 AO enthält.
I. Sachverhalt
Strittig sind Leistungen, die den Veranlagungszeitraum 2009 betreffen.
Die Richter vom FG Köln hatten im Verfahren 9 K 3310/11 über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: „(…) Die Klägerin ist eine (…) GmbH (…). Gegenstand ihres Unternehmens war [im streitigen Veranlagungszeitraum der] Betrieb einer Privatkrankenanstalt in angemieteten Räumen des Krankenhauses A GmbH (…). Die Klägerin ist im Besitz einer Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt gemäß § 30 GewO. (…) Nach der Konzession waren im Krankenhaus A ein OP-Raum, ein Sprechstundenraum einschließlich Mitnutzung der Rezeption und eines Wartezimmers, sowie insgesamt 22 Patientenzimmer angemietet, die ihrer Ausstattung nach den anderen Zimmern des Krankenhauses A entsprachen. Im Übrigen wurde die Infrastruktur des Krankenhauses A genutzt. (…) Sozialversicherungsrechtliche Zulassu...