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StuB Nr. 10 vom Seite 382

Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung

Anmerkungen zum

Prof. Dr. Elke Sievert

Nach dem ist der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führt.

Kernaussagen
  • Entscheidend war im vorliegenden Fall: Die von einer natürlichen Person bezogenen Beratungsleistungen sind dem Grunde nach nicht auf eine GmbH übertragbar.

  • Demnach sind auch keine sog. Investitionsgüter entstanden, weshalb der BFH den Vorsteuerabzug folgerichtig versagt hat.

  • Dass es tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gekommen ist, war für die Versagung des Vorsteuerabzugs nicht entscheidend.

I. Sachverhalt und Urteil der Vorinstanz

[i]Seifert, Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung, StuB 7/2016 S. 275 NWB BAAAF-70204 Walkenhorst, Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung, USt direkt digital 6/2016 S. 9 NWB QAAAF-69124 Seifert, Umsatzsteuersatz: Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft, StuB 9/2015 S. 349 NWB XAAAE-89415 Vanheiden, Vorsteuerabzug, infoCenter NWB MAAAA-41725 Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen NWB VAAAE-51939 Die Vorinstanz – das FG Düsseldorf hatte die Frage des Vorsteuerabzugs vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft noch anders entschieden. So war nach Auffassung des FG ein Stpfl. als Einzelperson – vergleichbar einer Vorgründungsgesellschaft – berechtigt, aus Rechnunge...