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StuB Nr. 7 vom Seite 275

Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung

StB Michael Seifert, Troisdorf

Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Er ist aber z. B. dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll. Dies entschied der NWB DAAAF-69017 (StuB 2016 S. 282, in dieser Ausgabe).

Der Urteilsfall: Im Entscheidungsfall beabsichtigte der Kläger die Aufnahme einer unternehmerischen (wirtschaftlichen) Tätigkeit über eine von ihm zu gründende GmbH, deren Alleingesellschafter er sein sollte. Geplant war der Erwerb der Vermögensgegenstände der bereits langjährig im Geschäft mit Bauelementen tätigen B-GmbH. Der Kläger bezog hierfür Beratungsleistungen einer Unternehmensberatung zur Existenzgründung sowie eines Rechtsanwalts zu einem (geplanten) Unternehmenskauf. Der Erwerb der Vermögensgegenstände der B-GmbH unterblieb ebenso wie die GmbH-Gründung.

Das FA lehnte – anders als das NWB PAAAE-87212, EFG 2015 S. 686) – den Vorsteuerabzug ab.

Entscheidung des BFH: Auch nach Auffassung de...