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Umsatzsteuersatz: Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
Das FG Düsseldorf hat sich mit nrkr. Urteil vom - 1 K 1523/14 U NWB PAAAE-87212 (BFH-Az.: V R 8/15) mit der Frage des Vorsteuerabzugs vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft auseinandergesetzt. Ein Stpfl. ist danach als Einzelperson – vergleichbar einer Vorgründungsgesellschaft – berechtigt, aus Rechnungen über von ihm bei anderen Unternehmen bezogene Beratungsleistungen zum Zwecke der Vorbereitung und Errichtung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft die gesondert ausgewiesenen Vorsteuerbeträge abzuziehen, wenn objektiv erkennbar die Absicht bestand, mit der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen.
Sachverhalt: Der Kläger absolvierte eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im Baubeschlag und war in dem Zeitraum 1991 bis Mitte 2005 technischer bzw. kaufmännischer Angestellter bei der Firma C-GmbH. Gegenstand des Unternehmens der C-GmbH war der Handel und die Montage von Bauelementen, insbesondere Markisen, Terrassenüberdachungen, Balkonverkleidungen, Vordächern, Wintergärten und der Betrieb eines Schlüsseldienstes (...). Während des Streitjahres 2008 war der Kläger als Kundenberater im Außendienst b...