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StuB Nr. 1 vom Seite 25

Die neuen Sozialversicherungswerte 2016

Rechengrößen und Grenzbeträge

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen zur Sozialversicherung 2016“ verabschiedet. Durch die jährliche Anpassung trägt der Gesetzgeber der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland Rechnung. Bereits am hat der Bundesrat die „Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2016 verbindlich festgelegt werden.

Meier, Sozialversicherungspflicht, infoCenter NWB YAAAB-41368

Kernaussagen
  • Für die Anpassung der Rechengrößen 2016 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2014 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West. Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2016 eine Einkommenssteigerung für Gesamtdeutschland i. H. von 2,66 % zugrunde gelegt.

  • Für das Jahr 2016 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern von 72.600 € auf 74.400 im Jahr. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt 6.200 €. In den neuen Bundesländern gilt für den Bereic...