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StuB Nr. 23 vom Seite 902

Die neuen Sozialversicherungswerte 2015

Rechengrößen und Grenzbeträge

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2015“ verabschiedet . Durch die jährliche Anpassung trägt der Gesetzgeber der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland Rechnung. Für die Anpassung der neuen Rechengrößen 2015 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2013 maßgeblich. Bereits am hat der Bundesrat die „Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen , mit der die neuen Sachbezugswerte für 2015 verbindlich festgelegt werden.

Meier, Sozialversicherungspflicht, infoCenter NWB YAAAB-41368

Kernaussagen
  • Für die Anpassung der Rechengrößen 2015 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2013 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West. Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2015 eine Einkommenssteigerung für Gesamtdeutschland i. H. von 2,03 % zugrunde gelegt.

  • Für das Jahr 2015 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern von 71.400 € auf 72.600 € im Jahr. Die neue ...