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NWB Nr. 13 vom Seite 948

Neuregelungen der Versicherungs- und Beitragspflicht für Pflegende ab dem 1. 1. 2017

Bemessungsgrundlagen für die Beitragsberechnung neu geregelt

Horst Marburger

[i]Marburger, NWB 3/2016 S. 188Das zweite Pflegestärkungsgesetz (BGBl 2015 I S. 2424) hat zahlreiche Änderungen für die Pflegeversicherung gebracht. Geändert wurden aber auch Vorschriften, die sich mit der Versicherungs- und [i]Grundlagen „Die Reform der Pflegeversicherung“ NWB ZAAAF-48868 Beitragspflicht für Personen beschäftigen, die nicht gewerbsmäßig andere pflegen. Auch die Möglichkeiten der Versicherungsfreiheit in diesem Bereich sind geändert worden. Die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade machte es erforderlich, die Bemessungsgrundlagen für die Beitragsberechnung neu zu regeln. [i]infoCenter „Pflegeversicherung“ NWB JAAAB-13230 Die Berechnung der Beiträge wird dadurch allerdings nicht einfacher. Auch für den Bereich der Unfallversicherung und der Arbeitsförderung ist die Versicherungspflicht von Pflegenden neu geregelt worden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Grundsätze

[i]Ehrenamtliche PflegepersonenDie Pflegeversicherung ist in erster Linie zum Schutz der Pflegebedürftigen, also der Menschen, die gepflegt werden müssen, errichtet worden. Allerdings werden auch die Personen berücksichtigt, die andere ehrenamtlich pflegen, wie insbesondere Familienangehörige, Nachbarn usw.

[i]Begriff der PflegepersonWer Pflegeperson in diesem Sinne i...