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Geschäftsführerhaftung für aktivmassemindernde Zahlungen der insolvenzreifen GmbH
Welche Vorgänge werden vom Verbot erfasst?
Der Geschäftsführer der GmbH hat alle ihm zurechenbaren Zahlungen der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife an die Insolvenzmasse zu erstatten, es sei denn, diese waren ausnahmsweise gem. § 64 Satz 2 GmbHG erlaubt (§ 64 Satz 1 GmbHG). Während das Zahlungsverbot des § 64 Satz 1 GmbHG in den ersten 100 Jahren seiner Existenz von der Praxis kaum beachtet wurde, entwickelte sich die Norm seit Mitte der 90er Jahre zum effektivsten Instrument des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den insolvenzverschleppenden Geschäftsführer. Daraufhin wurde die Erstattungspflicht von der Literatur zunehmend als zu weitgehend und unangemessen kritisiert. Der folgende Beitrag stellt die geltende Rechtslage unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des BGH dar ( NWB XAAAE-82040; NWB OAAAE-96974).
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Mandanten-Merkblatt: Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise NWB PAAAC-96021
infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350
infoCenter „Insolvenzverfahre...