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NWB Nr. 5 vom Seite 356

Doch D&O-Versicherungsschutz bei einer Haftung aus § 64 Satz 1 GmbHG!

Nach dem Urteil BGH IV ZR 217/19 können Geschäftsführer von Gesellschaften in der Krise etwas aufatmen

Dr. Christoph Hülsmann

Das OLG Celle (Beschluss v.  - 8 W 20/16, NWB HAAAG-61931) und ihm folgend das I-4 U 93/16) hatten entschieden, dass der D&O-Versicherer dem Geschäftsführer einer insolventen GmbH keine Deckung schuldet, wenn dieser [i]Hülsmann, NWB 35/2018 S. 2561aus § 64 Satz 1 GmbHG auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen in Anspruch genommen wird. Dem hatte sich das OLG Frankfurt/M. (Urteil v.  - 3 U 6/19) angeschlossen. Nachdem die Auffassung der obergerichtlichen Judikatur in der Literatur bereits auf heftige Kritik gestoßen war, ist ihr nunmehr auch der IV. Senat des Bundesgerichtshofs (, NWB RAAAH-65798) entgegengetreten. Die vom BGH bejahte Eintrittspflicht der Versicherung ist im Blick auf zahlreiche Fälle einer Inanspruchnahme von Geschäftsleitern durch Insolvenzverwalter wegen Zahlungen nach Insolvenzreife von erheblicher praktischer Bedeutung – gerade auch in der Corona-Krise.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Haftungsrisiken für Geschäftsführer

[i]Damoklesschwert der HaftungDer Geschäftsführer einer GmbH ist schon für das normale Tagesgeschäft in ein enges Pflichtenkorsett eingebunden (vgl. §§ 39 ff. GmbHG). Bei Verletzung einer i...