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NWB Nr. 7 vom Seite 480

Praxisrelevante insolvenzrechtliche Neuregelungen neben dem StaRUG

Die Reform des Insolvenzsanierungsrechts (SanInsFoG) führt zu zahlreichen Änderungen

Dr. Jörg Schädlich

Am ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) in Kraft getreten (BGBl 2020 I S. 3256). [i] Zum StaRUG i. d. F. des RegE Schädlich, NWB 48/2020 S. 3566Kern des Gesetzes ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Daneben sieht das SanInsFoG aber zahlreiche Änderungen weiterer Gesetze vor. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die praxisrelevantesten insolvenzrechtlichen Neuregelungen, insbesondere in der Insolvenzordnung (InsO) und im COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG).

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Hintergrund der umfangreichen Neuregelungen

Das SanInsFoG ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse einer Evaluation des 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und der staatlichen Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie zu bewerten.

1. ESUG-Evaluation

[i]Evaluation als ReformtreiberParallel zur obligatorischen Umsetzung der EU-Richtlinie über den präventiven Restrukturierungsrahmen (EU-RL 2019/1023) verarbeitet der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG die Ergebnisse einer im Jahre 2018 vorgestellten ESUG-Evaluation (Jacoby/Madaus/Sack/Schmid...