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Bringt das BFH-Urteil zur Privatklinik wirklich Klarheit?
Bis 2008 sah die nationale Regelung vor, dass die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind, wenn bei Privatkliniken die in § 67 Abs. 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Mit Wirkung ab dem wurde diese Verknüpfung aufgehoben. Die Finanzverwaltung erließ eine Billigkeitsregelung im Falle von Ablehnungsbescheiden ( – NWB DokID NWB LAAAD-62325). Gegen die Neufassung der Befreiungsnorm für (Privat-)Krankenhäuser waren Klagen anhängig. Aktuell hat der V. Senat entschieden ( – NWB DokID NWB BAAAE-85277). Die Entscheidung des XI. Senats steht noch aus (Az. des anhängigen Verfahrens beim BFH: XI R 38/13).
Sachverhalt:
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betrieb im Streitjahr (2009) eine Klinik für Psychotherapie. Die Patienten wurden in Einzelzimmern mit Bad, Balkon, Fernseher und Telefon untergebracht. Die Klägerin erfüllte nicht die Voraussetzungen des § 108 SGB V. Der Anteil der Patienten, die gesetzlich versichert waren, betrug im ...