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Einigkeit zwischen I. und IV. BFH-Senat: Die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG gilt nicht für eine Einmann-GmbH & Co. KG
Anmerkungen zum
Nachdem sich die beiden zuständigen BFH-Senate hinsichtlich der Frage, ob § 6 Abs. 5 EStG auch die Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften ermöglicht, nicht einigen können und die Frage mittlerweile beim BVerfG liegt, hat sich der IV. BFH-Senat mit dem Besprechungsurteil einem Urteil des I. Senats aus dem Jahr 2013 angeschlossen. Danach gilt: Die Möglichkeit der Buchwertfortführung bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts durch den zu 100 % beteiligten Gesellschafter in das Gesamthandsvermögen wird nicht rückwirkend aufgehoben, wenn die KG anschließend das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist veräußert. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG wird insoweit teleologisch reduziert.
Unter welchen Voraussetzungen erlaubt § 6 Abs. 5 EStG unter Verletzung des Subjektsteuerprinzips die Übertragung stiller Reserven auf andere Stpfl.?
Ist bei einer Einmann-GmbH & Co. KG die dreijährige Behaltefrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG zu beachten?
Bedarf es dafür der Aufstellung einer Ergänzungsbilanz?
I. Die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG
1. Buchwertfortführung mit einer Sperrfrist
[i]Bode, Buchwertübertragung ohne negative Ergänzungsbilanz II, NWB 2014 S. 3950 NWB MAAAE-81520 Micker, Keine Sperrfristverletzung bei Einmann-GmbH & Co. KG, KSR 12/2014 S. 2 NWB XAAAE-80407 Lipp, Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter bei der mitunternehmerischen Innengesellschaft, NWB 2014 S. 1725 NWB SAAAE-65383 § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht in verschiedenen Kon...