Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 4 vom Seite 127

Strenge versus modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen?

Anmerkungen zum Vorlagebeschluss des X. Senats vom 27. 10. 2015 - X R 28/12

StB Dr. Michael Hoheisel und StB Dr. Michael Tippelhofer

Die Entscheidung des Großen Senats zur Behandlung teilentgeltlicher Übertragungen von einzelnen Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG wird in der Praxis mit großer Spannung erwartet. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zur Vorlagefrage des X. Senats und stellt im Anschluss die aus den unterschiedlichen Sichtweisen zu erwartenden steuerlichen Konsequenzen anhand eines einfachen Beispielfalls dar.

Kernaussagen
  • Der X. BFH-Senat hat mit Beschluss vom die Frage, ob der „strengen“ oder „modifizierten“ Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zu folgen sei, dem Großen Senat des BFH zur Klärung vorgelegt.

  • Im Vorlagebeschluss befürwortet der X. Senat – entgegen der Ansicht des IV. Senats – die Anwendung der „strengen Trennungstheorie“.

  • Die anstehende Entscheidung des Großen Senats wird für die Praxis erhebliche Bedeutung haben.

I. Einführung

[i]Kraft, Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen („Trennungstheorie“), NWB 7/2016 S. 488 NWB YAAAF-49528 Schindler, Teilentgeltliche Übertragungen, KSR 2/2016 S. 2 NWB XAAAF-48980 Deutschländer, Strenge oder modifizierte Trennungstheorie im Bereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG? – Entscheidung des Großen Senats erwartet!, NWB 1/2016 S. 8 NWB MAAAF-19043 Tiede, Einigkeit zwischen I. und IV. BFH-Senat: Die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG gilt nicht für eine Einmann-GmbH & Co. KG, StuB 5/2015 S. 177 NWB VAAAE-85817 Tiede, Überraschendes vom BFH zur Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften, StuB 23/2013 S. 883 NWB JAAAE-50504 Die Frage der korrekten Ermittlung des Übertragungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens wurde in letzt...