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KSR Nr. 12 vom Seite 2

Keine Sperrfristverletzung bei Einmann-GmbH & Co. KG

BFH bestätigt teleologische Reduktion von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG

Lars Micker

Wird ein Wirtschaftsgut durch den zu 100 % an einer KG beteiligten Kommanditisten (Situation der Einmann-GmbH & Co. KG) aus dem Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen derselben KG übertragen, ist für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG – bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen – das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG veräußert. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Übertragenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist (Anschluss an ).

Hintergrund und bisherige Rechtsprechung

Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten handelt es sich um eine Spezialform des Tauschs und mithin um einen Veräußerungsvorgang, dessen Bewertung abweichend von den allgemeinen Grundsätzen zwingend zum Buchwert vorzunehmen ist. Die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG stellt dagegen eine Entnahme beim abgebenden und eine Einlage beim aufnehmenden Betriebsvermögen dar; die Bewertun...BStBl 2011 I S. 1279