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StuB Nr. 23 vom Seite 888

§ 1 Abs. 3a GrEStG – Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen

Geltung der Steuerbefreiungsvorschriften

Dr. Kai Tiede

Dieser Beitrag schließt eine Serie von Beiträgen zur Fragen der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen oder Beteiligungen an grundbesitzenden Gesellschaften ab . Durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer durch die Anti-RETT-Blocker-Regelung in § 1 Abs. 3a GrEStG rücken die Steuerbefreiungsvorschriften der Grunderwerbsteuer verstärkt in den Fokus.

Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435

Kernfragen
  • Können die Steuerbefreiungen der §§ 3, 5 und 6 GrEStG auf § 1 Abs. 3a GrEStG angewendet werden?

  • Ist zwischen Anteilsübertragungen und Anteilsvereinigungen zu unterscheiden?

  • Welche Änderungen gibt es bei § 6a GrEStG?

I. Steuerbefreiungen gem. § 3 GrEStG (Kapitalgesellschaften)

1. Anteilsübertragungen

Fall 1

[i]Tiede, Die Tatbestandsvoraussetzungen der Anti-RETT-Blocker-Regelung, StuB 20/2014 S. 765 NWB JAAAE-76963 Tiede, Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, StuB 19/2013 S. 726 NWB MAAAE-45449 Tiede, Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften, StuB 15/2014 S. 571 NWB OAAAE-70499 Fleischer, Aktuelle Änderungen im GrEStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, StuB 20/2013 S. 765 NWB VAAAE-46940 Micker, Grundstücksbesitzende Personengesellschaften, KSR 7/2013 S. 8 NWB IAAAE-39705Vater (V) hält 94 % der Anteile an der grundbesitzenden I-GmbH und ist zu 94 % am Vermögen einer KG beteiligt, die die verbleibenden 6 % der Anteile der GmbH hält. V überträgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die Beteiligungen auf seinen Sohn (S), der eine Gegenleistung i. H. von 40 % des Verkehrswerts der Anteile erbringen muss.

Die ...