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StuB Nr. 15 vom Seite 571

Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften

Übersicht über die relevanten Regelungen

Dr. Kai Tiede

Das Grunderwerbsteuerrecht ist kürzlich durch die Einführung der sog. Anti-RETT-Blocker-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG weiter verkompliziert worden . Der folgende Beitrag fasst die für grundbesitzende Gesellschaften relevanten Regelungen zusammen und grenzt die Anwendungsbereiche und Prinzipien der Tatbestände voneinander ab.

Geißler, infoCenter, Grunderwerbsteuer NWB EAAAB-14435

Kernfragen
  • Welche Tatbestände sind bei Übertragungen von Anteilen und Beteiligungen an grundbesitzenden Gesellschaften zu beachten?

  • Welchen Grundsätzen unterliegen die einzelnen Tatbestände?

  • Warum gibt es die sog. Anti-RETT-Blocker-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG?

I. Überblick

[i]Tiede, Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, StuB 2013 S. 726 NWB MAAAE-45449 Schober/Kuhnke, Die „Anti-RETT-Blocker“-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG, NWB 2013 S. 2225 NWB TAAAE-39655 Lustig, Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG, NWB 2010 S. 4185 NWB JAAAD-57879 Fleischer, Aktuelle Änderungen im GrEStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, StuB 2013 S. 765 NWB VAAAE-46940 Micker, Grundstücksbesitzende Personengesellschaften, KSR 7/2013 S. 8 NWB IAAAE-39705 Hofmann/Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz, 10. Aufl., Herne 2014 NWB XAAAE-54163Damit die Einbringung von Grundstücken in Personen- oder Kapitalgesellschaften nicht die Möglichkeit eröffnet, anschließend ohne Auslösung von Grunderwerbsteuer die Anteile an den grundbesitzenden Gesellschaften – und damit mittelbar die Grundstücke – zu übertragen, hält das Grunderwerbsteuergesetz drei Tatbestände bereit, mit denen Veränderungen der Gesellschafterstruktur erfasst und der Grunderwerbsteuer unterworfen werden. Dabei arbeitet der Ges...