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Die Tatbestandsvoraussetzungen der Anti-RETT-Blocker-Regelung
Neuregelung des § 1 Abs. 3a GrEStG
Dieser Beitrag knüpft an den Überblick über die Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften an und stellt die wesentlichen Tatbestandsvoraussetzungen der Neuregelung dar. Das Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG und die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungsvorschriften werden in einer der nächsten Ausgaben erörtert.
Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435
Wie wird die wirtschaftliche Beteiligung ermittelt?
Was heißt „Innehaben“?
Welche Rechtsvorgänge erfasst § 1 Abs. 3a GrEStG?
I. Überblick
[i]Tiede, Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften, StuB 15/2014 S. 571 NWB OAAAE-70499 Fleischer, Aktuelle Änderungen im GrEStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, StuB 20/2013 S. 765 NWB VAAAE-46940 Tiede, Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, StuB 19/2013 S. 726 NWB MAAAE-45449 Schober/Kuhnke, Die „Anti-RETT-Blocker“-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG, NWB 28/2013 S. 2225 NWB TAAAE-39655 Micker, Grundstücksbesitzende Personengesellschaften, KSR 7/2013 S. 8 NWB IAAAE-39705 Zur Vermeidung von Steuervermeidungsgestaltungen durch die Zwischenschaltung von Personengesellschaften hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem dem § 1 GrEStG einen Absatz 3a hinzugefügt . Steuerbar ist danach
ein Rechtsvorgang,
aufgrund dessen ein Rechtsträger
eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 95 %
innehat.
Rechtsfolge des § 1 Abs. 3a GrEStG ist eine doppelte Fiktion: Das Innehaben einer wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 95 % gilt als ein Rechtsvorgang i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG. Es wird also bei Vorliegen der Vor...