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Aktuelle Änderungen im GrEStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Wirtschaftliche Anteilsvereinigung und Erweiterung der Konzernklausel
Der Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundvermögen ließ sich nach der bisher geltenden Rechtslage zumeist grunderwerbsteuerneutral gestalten. Damit konnten nicht nur bei sog. share deals, sondern auch bei konzerninternen Umstrukturierungen Transaktionskosten vermieden werden. In Anbetracht der inflationär ansteigenden Grunderwerbsteuersätze ist die steuerneutrale Gestaltung derartiger Erwerbsvorgänge geradezu notwendig geworden. Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) hat der Gesetzgeber nun die Vorschrift des § 1 Abs. 3a in das Grunderwerbsteuergesetz eingeführt. Diese erschwert künftig Erwerbsstrukturen, die die Entstehung von Grunderwerbsteuer bei Anteilserwerben unter Einschaltung sog. RETT-Blocker vermeiden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Konzernklausel des § 6a GrEStG auf Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage erweitert. Nachfolgend wird der wesentliche Anwendungsbereich der beiden Neuregelungen dargestellt und Auslegungsfragen erörtert.
Geißler, infoCenter, Grunderwerbsteuer NWB EAAAB-14435
Was war vorrangiges Ziel der Änderung im Gru...