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BBK Nr. 12 vom Seite 549

Die Unveränderbarkeit der (Kassen-)Buchführung im EDV-Zeitalter

Erich Huber, Jens Reckendorf und Dr. Norbert Zisky

Das [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 567Verbot nicht erkennbarer Veränderungen nach § 146 Abs. 4 AO hat herausragende Bedeutung für die Beurteilung, ob eine Buchführung ordnungsgemäß ist. Die Vorschrift stammt aus einer Zeit, als Aufzeichnungen nur mittels Tinte und Papier geführt wurden und sich von sachverständigen Dritten vergleichsweise leicht prüfen ließen. Gleichwohl gilt die Vorschrift auch für Aufzeichnungen mittels digitaler Medien. Im Bereich der Kassensysteme stellt die Finanzverwaltung fest, dass viele Systeme unmittelbar gegen die Vorschrift verstoßen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Im [i]Teutemacher, Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften – Checkliste für eine ordnungsgemäße Kassenführung, BBK 23/2012 S. 1073 NWB SAAAE-23904 Umfeld der Registrierkassen und Kassensysteme existiert ein hohes Risiko endgültiger Steuerausfälle in den Wirtschaftsbereichen, in denen unmittelbar an End-kunden und überwiegend gegen Barzahlung geleistet wird. Die Manipulationstechniken haben sich in den letzten 15 Jahren qualitativ hochgradig weiterentwickelt. Auf dem Markt sind „Zusatztools„, die Daten nachträglich weitgehend spurlos verändern können, sog. “Zapper”. Betroffen sind insbesondere PC-Kassen und proprietäre Kassensysteme mit ihren Back-office-Funktionen. Buchführungen, die auf solch...