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BBK Nr. 12 vom Seite 567

Die Unveränderbarkeit der (Kassen-)Buchführung nach § 146 Abs. 4 AO im EDV-Zeitalter und INSIKA

Teil 1: Historische Wurzeln und Realzustand

Erich Huber, Jens Reckendorf und Dr. Norbert Zisky

Das [i]Teutemacher, Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften – Checkliste für eine ordnungsgemäße Kassenführung, BBK 23/2012 S. 1073 NWB SAAAE-23904Verbot nicht erkennbarer Veränderungen nach § 146 Abs. 4 AO hat herausragende Bedeutung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung. Die Vorschrift und ihre Vorgängerregelung stammen aus einer Zeit, als Aufzeichnungen nur mittels Tinte und Papier geführt wurden. Sachverständige Dritte konnten eine Buchführung so auf relativ einfache Weise verifizieren. Gleichwohl gilt die Unveränderbarkeit der Buchführung auch für Aufzeichnungen mittels digitaler Medien. Im Bereich der Kassensysteme stellt die Finanzverwaltung fest, dass ein unbekannter, aber hoher Anteil der verbreitet eingesetzten Einrichtungen und Geräte technisch und damit auch rechtlich unmittelbar gegen die Norm verstößt.

Die [i]www.insika.deAnforderungen an die Unveränderbarkeit der Buchführung gilt es nun in die digitale Welt zu transformieren. Das Konzept der „integrierten Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme” (INSIKA) bietet eine Möglichkeit, Daten von Registrierkassen und Taxametern sicher aufzuzeichnen.

Dieser [i]Dreiteiliger Beitragdreiteilige Beitrag beschreibt die Bedeutung des § 146 Abs. 4 AO für den Vertrauensvorschuss des § 158 AO aus historischer und gegenwärtiger Sicht und stell...