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NWB Nr. 19 vom Seite 1495

Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung – Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

Verlautbarung der Spitzenverbände vom 13. 3. 2013

Gerald Eilts

[i] infoCenter „Sozialversicherungspflicht” NWB YAAAB-41368 In der Sozialversicherung führt die „Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt”zur Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers. Immer wieder tauchen dabei Fragen auf, wie zu verfahren ist, wenn einer dieser Tatbestände – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr gegeben ist. Nicht alle Fälle werden dabei durch den Gesetzgeber abschließend und eindeutig geregelt. In einer aktuellen Verlautbarung vom haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung jetzt die verschiedenen Stellungnahmen der letzten Jahre gebündelt und zusammengefasst. Im Beitrag werden die für die Praxis wichtigsten Regelungen vorgestellt.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Allgemeines

[i]Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt führt zur VersicherungspflichtIn der Sozialversicherung ist das Vorliegen einer Beschäftigung (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) in allen vier Sozialversicherungszweigen ein wesentlicher Faktor. Zusammen mit der Gewährung von Arbeitsentgelt führt dies bei Arbeitnehmern zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI; § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Die für das Vorliegen einer Beschäftigung und deren Fortbestand erforderliche Voraussetzung besteht ideal...