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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 523

Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung – Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-34843 In der Sozialversicherung führt die „Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt” zur Sozialversicherungspflicht des Arbeitsnehmers. Die für das Vorliegen einer Beschäftigung i. S. von § 7 Abs. 1 SGB IV und deren Fortbestand erforderliche Voraussetzung besteht idealtypisch in der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung. Fragen tauchen immer dann auf, wenn die Arbeitsleistung – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr erbracht wird. Ob in solchen Fällen die Sozialversicherungspflicht weiterhin bestehen bleibt, haben jetzt die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in einer aktuellen Verlautbarung vom gebündelt kommentiert.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Grundsatz

[i]Dauer der Arbeitsunterbrechung muss weder von vornherein befristet oder vorhersehbar seinEine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechung von vornherein befristet oder absehbar ist.

Beitragsrechtliche Behandlung

[i]Beitragsbemessungsgrenze darf nicht gekürzt werdenFür Zeiten, in denen die Versicherungspflicht fortbesteht, tritt Beitragsfreiheit nicht ein. Die Beitragsbemessungsgrenze darf also nic...