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Aktivierung von Mietereinbauten als Herstellungskosten
(1) Der Aufwand für Mietereinbauten ist nur gem. rkr. NWB HAAAC-37053 (EFG 2007 S. 365) dann sofort abzugsfähig, wenn es sich nicht um zu aktivierende Herstellungskosten handelt. (2) Werden die Aufwendungen des Mieters wie ein materielles Wirtschaftsgut behandelt und handelt es sich um Aufwendungen, die beim Eigentümer zu nachträglichen Herstellungskosten des Gebäudes führen würde, so sind diese Aufwendungen nach den Gebäudegrundsätzen abzuschreiben (Bezug: § 255 Abs. 1 HGB; § 7 Abs. 4 EStG).
Praxishinweise: (1) Führt der Mieter in den von ihm gemieteten Geschäftsräumen Baumaßnahmen auf eigene Kosten durch, kann er diese Kosten steuerlich geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden: Führen die Baumaßnahmen zu sog. Mietereinbauten, so entsteht ein selbständiges Wirtsch...