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Behandlung von Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte
Schafft ein Verpächter zur Erhöhung seiner Pachteinnahmen weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte an, können gem. rkr. NWB LAAAC-45639 (EFG 2007 S. 1066) diese Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt der Weiterveräußerung der Wiederbepflanzungsrechte im Rahmen des § 23 EStG Berücksichtigung finden, da es sich insoweit um Aufwendungen für ein immaterielles, nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut handelt (Bezug: § 4 Abs. 3 Satz 4, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).