Aktivierung von Mietereinbauten als Herstellungskosten
Leitsatz
Der Umbau gemieteter Räumlichkeiten von einer Schreinerei mit
Verkaufsraum zu einem Großraumbüro ermöglicht dem Mieter eine
gänzlich andere Nutzung und würde beim Gebäudeeigentümer zu
nachträglichen Herstellungskosten führen. Die Aufwendungen des
Mieters sind nicht sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern wie ein
materielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und nach Gebäudegrundsätzen
abzuschreiben.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2007 S. 527 EFG 2007 S. 365 Nr. 5 SJ 2007 S. 30 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2007 S. 707 HAAAC-37053
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