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Zulässigkeit einer Bilanzänderung
Der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder der fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt (gegen , BStBl I S. 587; Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999).
Praxishinweise: Eine Bilanzberichtigung liegt dann vor, wenn ein Bilanzansatz/Bilanzposten berichtigt wird. Durch die Veränderung von Entnahmen bzw. Einlagen wird der Bilanzposten „Eigenkapital” berichtigt, so dass auch hier von einer Bilanzberichtigung gesprochen werden kann, die eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG rechtfertigt, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erfolgt.