Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirksame Klageerhebung bei monetär beschränkter Signatur
Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen (Bezug: § 77a Abs. 1 Satz 2 FGO a. F.; § 50a Abs. 1 FGO n. F.; § 2 Nr. 1, Nr. 7, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 SigG).
Praxishinweise: Die monetäre Beschränkung, mit der eine „finanzielle Obergrenze beim Einsatz des Zertifikats” festgelegt wird, bezieht sich nach Ansicht des BFH auf unmittelbare finanzielle Transaktionen (= Geldgeschäfte). Bei bestimmenden Schriftsätzen, bei denen die Unterschrift durch die Signatur ersetzt wird, greift diese Beschränkung deshalb nicht (vgl. auch Schmittmann, StuB 2007 S. 44).