Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
NÜRNBERG, Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises ohne Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer, UStDD 2021 S. 11; STERZINGER, Unberechtigter Steuerausweis; Rechnungen i. S. von § 14c Abs. 2 UStG, UStDD 2021 S. 14; VON STREIT/STREIT, Rückwirkende Korrektur der Steuerschuld nach § 14c Abs.1 UStG, UStB 2021 S. 332; VON STREIT/STREIT, Korrektur eines unrichtigen Steuerausweises gem. § 14c UStG nur bei Rückzahlung: Berücksichtigung der Gesamtumstände, UR 2021 S. 689; HEROLD, „Hammer-Urteil“ des EuGH: Keine Steuerschuld für überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher, GStB 2023 S. 46; RITTER, Umsatzsteuer: Steuerschuld bei unrichtigem Steuerausweis: EuGH erleichtert Rechnungskorrekturen SB 2023 S. 79; BENDER, Der unzutreffende Umsatzsteuerausweis nach § 14c UStG, StuB 2024 S. 221; ECKERT, Umsatzsteuer-Korrekturen in Rechnungen wegen des fehlerhaften Steuerausweises, BBK 2024 S. 361; HEROLD, Bundesfinanzministerium: „Entwarnung“ beim Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher, GStB 2024 S. 116; LÜGER, Keine Berichtigungspflicht nach § 14c UStG bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens und Vorliegen von Gutgläubigkeit, UStDD 4/2024 S. 10; STREIT, § 14c UStG verstößt gegen EU-Recht, NWB 2024 S. 782.
I. Rechtsentwicklung
1§ 14c UStG ist durch das Steueränderungsgesetz 2...BGBl 2003 I S. 2645BStBl 2004 II S. 313