Thomas Küffner, Oliver Zugmaier

Umsatzsteuer Kommentar

2024

ISBN: 3-482-40707-9

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Küffner, Zugmaier - Umsatzsteuer Kommentar Online

§ 4 Nr. 19 Blinde und Blindenwerkstätten

Oliver Teufel (September 2020)

Hinweis: Abschn. 4.19.1 und 4.19.2 UStAE.

I. Zweck und Rechtsentwicklung

1Die Vorschrift soll einen steuerlichen Ausgleich dafür schaffen, dass die Erwerbsmöglichkeiten blinder Unternehmer beschränkt sind. Durch das Blindenprivileg wird der Gleichheitssatz des Art. 3 GG nicht verletzt, weil der Gesetzgeber berechtigt ist, die körperlichen Gebrechen der Blindheit durch fürsorgerische Maßnahmen (z. B. Steuerbefreiungen) auszugleichen (, BStBl 1971 II S. 430).

UStG 1951
Rechtslage bis zum

2Im alten Bruttoumsatzsteuerrecht waren steuerfrei (§ 4 Nr. 18 UStG 1951, § 45 UStDB)

  1. Umsätze jeder Art eines blinden Unternehmers mit nicht mehr als zwei sehenden oder blinden Arbeitnehmern;

  2. Lieferungen von Blindenwaren (nicht auch andere Umsätze) von blinden Unternehmern mit blinden Arbeitnehmern in unbegrenzter Zahl und mit nicht mehr als zwei sehenden Arbeitnehmern. Die Blindenwaren musste der blinde Unternehmer oder seine Arbeitnehmer selbst hergestellt haben;

  3. Lieferungen von Blindenwaren, die ausgeführt wurden von Blindenbeschäftigungswerkstätten, Blindenanstalten, Blindenvereinen und von ähnlichen Einrichtungen der Blindenfürsorge. Die Blindenwaren mussten von Blinden hergestellt sein, die die vorbezeichneten Einrichtungen betr...

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