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BFH Urteil v. - IX R 123/82

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau hatten beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) für das Kalenderjahr 1976 einen als Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich wie auch als Einkommensteuererklärung verwendbaren ausgefüllten Vordruck eingereicht, ohne das für das jeweilige Verfahren vorgesehene Kästchen anzukreuzen. In der Rubrik "Nur bei Einkommensteuererklärung von Ehegatten ausfüllen:" ist Zusammenveranlagung gewählt worden. Die Erklärung enthält im übrigen nur Angaben über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Die Frage "Andere Einkünfte/Einnahmen?" ist mit ja beantwortet worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 359
BFH/NV 1987 S. 359 Nr. -1
OAAAB-28871

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