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BFH Urteil v. - VI R 81/93 BStBl 1995 II S. 338

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3

Als Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG sind auch Nutzungsüberlassungen anzusehen

Leitsatz

Als Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG sind auch Nutzungsüberlassungen anzusehen (Abweichung von Abschn. 32 Abs. 1 Nr. 2 LStR 1990).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 338
BFH/NV 1995 S. 20 Nr. 3
CAAAA-95188

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