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Umsatzsteuererklärung 2024
Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltung: Neuerungen 2024, die Sie kennen sollten
[i]Hörster, NWB 1/2025 S. 33Das Jahr 2024 stand aus umsatzsteuerlicher Sicht im Zeichen der Vorbereitung auf die verpflichtende elektronische Rechnungstellung. Die Neufassung von § 14 UStG war mit dem Wachstumschancengesetz v. beschlossen worden und ist zum in Kraft getreten. Mit einem begleitenden Einführungsschreiben hatte sich die Finanzverwaltung noch bis zum Zeit gelassen. Herzstück der Neuregelung ist die neue Definition von elektronischen Rechnungen als Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format gem. CEN-Norm 16931. Seit dem müssen Unternehmen in der Lage sein, Rechnungen in diesem Format zu empfangen. Eine Plicht, Rechnungen auch in diesem Format zu versenden, wird erst ab 2027 bzw. 2028 bestehen. Und entgegen weit verbreiteten Missverständnissen, ändert sich an den Regelungen, wie Rechnungen zu übertragen (z. B. per E-Mail), zu archivieren und zu verarbeiten sind, zunächst nichts. Die Änderungen zum sind somit weniger gravierend, als vielleicht erwartet. Dennoch sollten sie nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Unternehmen, die sich nicht auf die neue Gesetzeslage eingestellt haben, drohen Probleme beim Vorsteuerabzug und ...