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NWB Nr. 47 vom Seite 3230

EuGH: Neue Hürden für den Direktanspruch?

In seiner Entscheidung H GmbH v.  - C-83/23 ( NWB HAAAJ-76149) stellt der EuGH hohe Anforderungen an einen Direktanspruch. Schmälert er damit grundsätzlich den Schutz von Leistungsempfängern in Fällen des § 14c Abs. 1 UStG?

1. Hintergrund

Jeder grenzüberschreitend tätige Unternehmer kennt es: Er muss für jeden Umsatz bestimmen, der Mehrwertsteuer welchen Landes er unterliegt. Dies gilt für den Leistenden wie den Leistungsempfänger. Letzterer muss prüfen, ob er die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer zahlen muss und ob und in welchem Land er den Vorsteuerabzug vornehmen kann. Bei Fehlern bringt eine Korrektur für die Vergangenheit Schwierigkeiten mit sich. Neben mehrwertsteuer- und verfahrensrechtlichen Fragen – die von Land zu Land unterschiedlich zu beantworten sind – stellen sich auch solche des Zivilrechts. Noch komplizierter wird es, wenn einer der Beteiligten zwischenzeitlich insolvent ist.
Zum Schutz des Leistungsempfängers vor einem Vorsteuerschaden, wenn er die fälschlicherweise gezahlte Umsatzsteuer nicht erstattet erhält, hat der EuGH den sog. Reemtsma-Anspruch (= Direktanspruch) entwickelt (vgl. , NWB BAAAC-53738). ...